Anteilsscheine des Fischervereins Sempachersee werden in den Beträgen CHF 100.-, 200.- und 500.- angeboten. Die Anteilsscheine werden nicht verzinst und frühestens 2027 im Losverfahren zurückbezahlt. Pro Jahr wird dies jeweils 10 bis 20% der abgegebenen Anteilsscheine sein.
Der Bezüger eines Anteilsschein wird mit Namen auf dem Anteilsschein erwähnt. Der Anteilsschein kann verschenkt oder vererbt werden. Das heisst, derjenige der zum Zeitpunkt der Verlosung den Anteilsschein mit der richtigen Seriennummer vorzeigt, erhält den darauf vermerkten Betrag ausbezahlt.
Mit dem Geld werden laufende Renovationsarbeiten im Fischerhüttli finanziert. Dazu gehören:
• Dachsanierung CHF 20'000.-
• Küchenrenovation CHF 30'000.-
Die restlichen Hüttlirenovationsarbeiten werden über das normale Budget finanziert.
Die juristischen Richtlinien bezüglich den Anteilsscheinen wird in einem speziellen Reglement geregelt, das von der Mitgliederversammlung noch abgesegnet werden muss.
Dazu gehören die Themen:
• Bis wann dauert die Ausgabe der Anteilscheine?
• Bis zu welchem Zeitpunkt müssen die Anteilsscheine zurückbezahlt sein?
• Was passiert mit dem Anteilsschein wenn ein Mitglied aus dem Verein austritt?
• Sind die Anteilsscheine nach Ausgabe frei übertragbar, verschenkbar vererbbar?
• Die Rückzahlung geschieht ab 2027 – im Losverfahren. Dabei werden jeweils 10-20% der
ausgegebenen Anteilschein-Nummern berücksichtigt.
• Der Eigentümer des Anteilscheines, nicht der notierte Namen, ist bei einer Rückzahlung zu berücksichtigen.
• Was sind die Abläufe bei Verzicht auf Rückzahlung eines Anteilscheines?
Der Vorstand dankt allen Bezügern eines Anteilscheines und der damit verbundenen Unterstützung.
Vielen Dank - innert 14 Tagen wirst Du vom Vorstand weitere Informationen respektive eine Rechnung erhalten. Die Auslieferung der nummerierten Anteilsscheine erfolgt innert maximal 60 Tagen nach Zahlungseingang.